Was, noch schneller? Eigentlich schreiben viele Blogger und Journalisten im Telekommunikations-Markt meist nur positives über den Ausbau von LTE (Long Term Evolution) in Deutschland. Viele Headlines und Pressemeldungen gleichen wie ein Ei dem anderen und lauten etwa "LTE-Ausbau geht in Deutschland schnell voran!" oder "Schon in über 50 Städten ist LTE verfügbar!". Doch seit letztem Donnerstag, werden kritische Stimmen zum LTE-Ausbau immer lauter.
Hintergrund: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll den LTE-Ausbau verzögern
Am vergangenen Donnerstag berichtete die Financial Times Deutschland (FTD) von über 8.000 unbearbeiteten Anträgen bei der Bundesnetzagentur. Laut FTD liegen alle drei LTE-Netzbetreiber hinter Ihren Ausbau-Planungen zurück. Die Mobilfunkbetreiber Vodafone und O2 haben sich auch schon schriftlich bei der BNetzA beschwert und fordern einen schnelleren Genehmigungsprozess.
Aktueller LTE-Ausbau bei Telekom und Vodafone (Stand: 2012)
Der Genehmigungsprozess
Für jede LTE-Funkanlage, die ins Netz integriert werden soll, muss der Netzbetreiber einen Genehmigungsantrag bei der BNetzA stellen. Das heißt, eine Sendeanlage wird zunächst mit LTE-Technik aufgerüstet, dann erfolgt die Antragsstellung. Die Sendeanlage wird anschließend von einem BNetzA Mitarbeiter geprüft und im Regelfall genehmigt. Genau hier befindet sich das Nadelöhr aus Sicht der Netzbetreiber! Eigentlich sind viele Sendeanlagen schon fertig mit LTE ausgerüstet, aber noch nicht genehmigt. Anfang des Jahres hat Vodafone gegenüber mir von 300 LTE-Basisstationen gesprochen. Da dürften wohl noch einige hinzugekommen sein.
Und jetzt die Wahrheit
Der LTE-Ausbau per se stockt sicherlich nicht, nur weil die BNetzA zu langsam ist. Ich kann zwar jetzt nicht für alle Netzbetreiber sprechen, aber zumindest bei Vodafone funken alle fertig ausgerüsteten LTE-Basisstationen auch schon ganz fleißig vor sich hin, selbst wenn die Genehmigung der Bundesnetzagentur fehlt. Deshalb können Kunden mit einem mobilen LTE-Tarif (bzw. mit einer mobilen Internet-Flat und LTE-Hardware) im Sendegebiet dieser Basisstationen auch LTE nutzen.
Das eigentliche Problem liegt im Vermarktungsverbot!
Die Netzbetreiber dürfen solange keine LTE-Produkte vermarkten, solange die Sendeanlage keine Genehmigung bekommen hat. Wenn ein Netzbetreiber also einen weißen Fleck mit schnellem LTE-Internet versorgt, darf er potentiellen Kunden noch keine Tarife vermarkten. Das ist stößt den Netzbetreibern natürlich sauer auf, denn lt. FTD-Bericht dauert ein Genehmigungsverfahren im Schnitt mehr als fünf Monate. Das heißt wiederrum: Große Investitionen in modernste Technik, die kein Geld einbringt!
Kurz gesagt: Das Vermarktungsverbot ist am stockenden LTE-Ausbau schuld. Ist ja klar, warum soll der Netzbetreiber unnötig viele LTE-Sendeanlagen aufbauen, wenn er diese noch gar nicht vermarkten kann. Im Endeffekt ein Teufelskreis, der bei der Bundesnetzagentur beginnt und sich wieder bei Ihr schließt.
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Kommentare
2 Kommentare vorhandenHallo,
ich verstehe Ihr Problem noch nicht so genau.
Welcher Netzbetreiber bietet bei Ihnen LTE?
Haben Sie das über die Netzabdeckung herausgefunden?
Welchen Tarif möchten Sie gerne buchen?
Das Vermarktungsverbot wird aufgehoben, sobald die Bundesnetzagentur die Sendeanlage überprüft und freigegeben hat. Die Netzbetreiber sind natürlich sehr daran interessiert, dass dieser Vorgang schnellstmöglich über die Bühne geht. Immerhin wollen Vodafone, Telekom und O2 schnell Kunden ins neue LTE-Netz bekommen, damit sich die Investitionen auch lohnen.
Gerne versuche ich Ihnen weiterzuhelfen, wenn Sie mir noch weitere Details nennen können.
Viele Grüße,
Ingo Just
Hallo,
Lte ist um unser Wohngebit herrum verfügbar.
Aber genau das Gebiet wird durch ein Vermarktungsverbot nicht im LtE ANGEBOTEN.
Wie kann gesetzlich ein abgelaufenes Vermarktungsverbot aufgehoben werden?
Auch Anfragen zur Prüfung bei derBundesnetzargentur haben nur bestättigt, der Besitzer der Leitung ist nicht verpflichtet Anderen Zugang zu gewähren.
Brauche handfeste Informationen, am besten bekannte Gerichtsverfahren oder gerichtliche Urteile.
Danke , für Eure Hilfe.
Mfg